Zeitreisen strafbar?

  • Kurzmeldung: Das Jobcener Düsseldorf besteht in einem vor dem Sozialgericht Düsseldorf (S 40 AS 2814/13) anhängigen Verfahren auf Strafanzeige wegen Zeitreisen.

    Reisepass.jpg
    Reisepasskopie

    Das Jobcenter Düsseldorf fordert einen Hartz IV Bezieher auf nachzuweisen, wie er seine Zeitreisen finanziert hat. Aus Scherz legte er der Behörde ein fingiertes Reisedokument vor, dass einen Einreisestempel vor seiner Geburt zeigt. Er erklärte, dass er zu Zeitreisen fähig sei.

    Im Verfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf will das Jobcenter nun wissen, wie der Hartz IV Bezieher die Reisen finanziert hat. Die Behörde verlangt darüber hinaus vom Richter am Sozialgericht Düsseldorf, ein Strafverfahren gegen den Hartz IV Bezieher einzuleiten.

    Begründung: Der Hartz IV Bezieher hat die Behörde nicht über die Zeitreisen informiert.

    Der 1972 geborene Kläger legte der Behörde eine Kopie eines offensichtlich unter Fotomontage gefertigten Reisedokuments vor. In diesem Pass sind Einreisestempel verschiedener Länder zu sehen. Ein Zollstempel weist ein Einreisedatum 1970 auf, das ein Datum zwei Jahre vor seiner Geburt zeigt. Der Kläger war also zwei Jahre vor seiner eigenen Geburt in Hahn eingereist.

    Das Jobcenter Düsseldorf will jetzt wissen, wie der Kläger die Aufenthalte vor seiner Geburt finanziert hat.

    Quelle: 02elf.net

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