ZitatOrdnungsamt und Supermarkt-Aufpasser klemmen Strafzettel einfach unter den Scheibenwischer. Ist das überhaupt erlaubt? Und muss man die Strafe bezahlen?
"Ein Auto-Scheibenwischer ersetzt keinen Briefkasten", erklärt dazu die Verbraucherzentrale. Schließlich könne der Wind den Strafzettel wegwehen, oder Fremde nehmen ihn mit. Kurzum: Einen Strafzettel an die Windschutzscheibe zu klemmen, sei kein sogenannter wirksamer Zugang.
Dieser Zugang bedeutet, dass der Strafzettel in den Machtbereich des Empfängers – in diesem Fall also des Fahrzeughalters – gelangt ist (dazu zählt auch der Briefkasten) und dass der Empfänger unter normalen Umständen davon Kenntnis genommen haben dürfte.
Strafzettel vom Supermarkt muss wirksam zugehen
Der Strafzettel vorm Supermarkt ist also nicht verboten – er ersetzt aber auch nicht den Brief mit einer Zahlungsaufforderung. In diesem Brief dürfe man Ihnen deshalb keine Inkasso- oder Mahngebühren in Rechnung stellen, sagen die Verbraucherschützer. Denn bislang haben Sie ja keinerlei Frist verletzen können. Wenn aber in diesem ersten Schreiben eine Frist gesetzt wird, sollte man sie befolgen. Andernfalls können zusätzliche Kosten folgen.
Sind Strafzettel unterm Scheibenwischer verboten?
Wer hatte schon mal einen Strafzettel unterm Scheibenwischer?