Das Münchner Amtsgericht hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wer einen Hund anfährt, muss die Behandlungskosten tragen, auch wenn diese den Wert des Tieres ein Vielfaches übersteigen.
Das Gesetz berücksichtigte seit einiger Zeit auch den ideelen Wert des Tieres; Hunde können nicht wie eine Sache behandelt werden!
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