Beiträge von 1PS im Thema „Glücklicher Hund?“

    Mal davon abgesehen, bin ich der Meinung, daß Hunde, Katzen und anderes Getier kein Glücksgefühl haben können. Dieses Gefühl ist leider nur dem Menschen vorbehalten, also was gewisse Glückshormone im Hirn anbelangen.

    Da irrst Du aber gewaltig mein Freund:

    diese tiere kennen auch das gefühl der angst, somit auch das Gefühl des glücks

    So ist es, und vor allem Hunde - so sagt man nicht nur, sondern genau so ist es - Hunde
    können nicht "lügen"; ihre Gefühle nicht verbergen. Sie wedeln mit der Rute, einfach gesagt
    mit dem Schwanz, wenn sie sich freuen; und sie ziehen die Rute ein, wenn sie Angst haben.
    Ein Vogel etwa kommt zu Dir, wenn er Dich kennt und Dich mag, weil Du sein liebevoller
    "Dosenöffner" bist; aber er flieht eilends davon, wenn ein Fremder versucht, die nötige Distanz
    zu ihm zu ignorieren.


    Und schließlich kenne sie nicht nur ein Wohl- oder Angstgefühl: Wer würde bitteschön bestreiten,
    dass Tiere auch genau so wie Menschen Schmerzgefühle haben, wenn der Halter des Hundes
    oder andere Personen ihn schlagen. Hast Du, Wonzel, noch nie einen Hund jaulen gehört?


    Die können genauso elend quieken wie ein Schwein, wenn es z. B. bei lebendigem Leib
    geschlachtet oder gar verbrannt wird. Schreit ein Vogel nicht furchterregend, wenn man versucht,
    ihm einen Flügel auszureißen; ein Huhn, wenn es unangenehm festgehalten wird, weil es ge-
    schlachtet werden soll.


    "Quäle nie ein Tier zum Scherz (oder gar aus perversen Gründen)
    denn es fühlt wie du den Schmerz!


    Kurz und gut: Diese Frau kann man nicht belehren, bekehren oder wie auch immer.
    Es wird höchste Zeit, dass wirklich einmal etwas gravierendes passiert (nur hoffent-
    lich ohne Personenschaden), aber dennoch sehr, sehr kostspielig. Und unter den
    gegebenen Umständen wird auch keine Tierhaftpflicht einen Schaden übernehmen,
    denn die ist grundsätzlich frei von jeder Leistung, wenn der Hund zum Zeitpunkt des
    Schadens nicht angeleint war.


    Dieser Frau würde ich persönlich kurzerhand drohen, dass ich die Behörde einschalte
    bei nächster Gelegenheit, wo irgendwer - ob Mensch oder ein anderes Tier - durch diesen
    Hund zu Schaden kommt.


    Eigentlich, liebe Wally, müsste das sogar vorher schon geschehen, also jetzt.
    denn jeder ist verpflichtet, eine Schadensquelle zu melden oder wenn es geht,
    und zumutbar ist, auch zu beseitigen, sonst macht er sich mit verantwortlich.


    Denk mal dran, dass dieser Hund womöglich einen Menschen anfällt, weil der
    sich gegen seine Belästigungen zur Wehr setzt; oder ein Kind, was Angst hat
    vor ihm und anfängt zu schreien, was der Hund als Bedrohung empfindet.


    Genau genommen weiß diese Frau offensichtlich gar nicht, dass sie mit ihrem
    Verhalten mittelbar für die Umwelt ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt.
    Richtig wäre ein gerichtlich ausgesprochenes Verbot, einen Hund zu halten, den
    sie offensichtlich nicht ordnungsgemäß führen kann.