Beiträge von floras im Thema „Pränataldiagnostik - DER TEST - Seie 1“

    Für alle Schwerstbehinderten und alle äußerst Schwerstbehinderten gilt dieses Lied auch:



    Wie schön das du geboren bist


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    quoteS.png Zitat von »floras5 - der Maikäfer«


    Denn wenn die Liebe an Bedingungen geknüpft wird, ist es eben keine Liebe.


    Das ist meiner Meinung nach ne vedammt gute und wahrhaftige Aussage. Es hat keinen Sinn, Liebe in was reinzustecken, wenn das Gefühl nicht mitspielt und das ist die verfluchte Tragik.
    Ich habe nie mit Behinderten zu tun gehabt, außer mit Mandy und da hat es mir Spaß gemacht, mich mit ihr abzugeben, auch weil ich weiß, sie hat's genossen.


    Ja, Wonzel - Mandy kanntest Du ja vor mir bereits schon beim Forentreffen 2013. Da war ich noch kein Forenmitglied und Du hast sie 2014 wieder erleben dürfen.


    Ich habe seit 1973 immer mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu tun gehabt - auch mit äußerst Schwerstbehinderten, sowohl in der Zeit in der Behinderten- als auch in der Jugendhilfe sowie im Familienkreis und so auch heute noch in meiner passiven Altersteilzeit.


    Ich habe Mandy 2014 in Osterholz-Scharmbeck erstmals erlebt, ich hab's gespürt und gesehen, dass sie es genossen hat. Ich möchte diese schöne Momente auch nicht missen.


    Mandy war eine von uns.


    Mandy ist nur ein Beispiel dafür, dass auch äußerst Schwerstbehinderte Freude am Dasein, am Leben haben und es auf ihre Art und Weise genießen können.


    Dieses Recht haben alle Schwerstbehinderte und auch alle äußerst Schwerbehinderte.


    Sollte mein Partnerin von mir ein Kind bekommen und sich bei der Untersuchung herausstellen das mit einer schweren Behinderung bzw. mit erheblichen Beeinträchtigung zur Welt kommen und ständig auf Hilfe von außen angewiesen sein.


    Würde ich auf Grund meines Gesundheitszustandes mich meiner Verantwortung entziehen und einer Abtreibung wohlmöglich zustimmen können, wenn sie es sich wünscht.

    Und wenn Dein Gesundheitszustand vollkommen in Ordnung wäre (und das ist die Grundannahme), dann gehst Du mit Deiner Verantwortung wie folgt um: ...

    ... im Grunde nichts mitbekommend ...


    Das bedeutetet, dass es Du bist, die nicht mitbekommen hat, ob der/die Behinderte etwas mitbekommt/wahrnimmt. Dir verbleibt nur der Schock und wer möchte schon einen Schock haben !


    Was der Behinderte mitbekommt oder auch nicht, das ist für Außenstehende schwierig zu beurteilen.


    In Osterholz-Scharmbeck, unseren Forentreffen 2014, war die Tochter Mandy von IngeM (schwerstbehindert) dabei. Sie und ihr Lebensgefährte Bobby01 kümmern sich derart liebevoll um sie und es war deutlich in ihrem Gesichtsausdruck, das sie diese Liebe angenommen hat.


    Meine Bilder von Osterholz-Scharmbeck habe ich eingestellt, auch Mandy war darauf und ich habe mich sehr gefreut, Mandy als Mandy, erleben zu dürfen, einem Menschen mit Gefühlsausdruck und auch Glücksgefühl.


    Über Selinas Kommentar habe ich mich sehr gefreut:


    "Boah Floras5.


    Das sind wunderschöne Bilder und Mandy mitten drin im Geschehen. Das ist einfach toll. Dankeschön für das einstellen dieser Bilder.. :klatsch: "


    Ja, für die Angehörigen ist das Leben mit Schwerstbehinderten nicht einfach. Sie fordern einen durchaus sehr. Und es ist dann auch kein Opfer - denn es ist gelebte Zuwendung zum Menschen.


    Und sie geben auch viel zurück.


    Man muss es nur sehen wollen und sich hierfür öffnen. Dann, und nur dann kann man es.


    Der Schwerstbehinderte ist ein Mensch wie Du und Ich - und Unterschiede gibt es zwischen allen Menschen.


    Ja, die Schwerstbehinderten haben ein Recht auf Leben und persönliches Lebensglück.

    Also dieser Vergleich hinkt, und das gewaltig.
    Du kannst doch Brille und Hörgerät nicht mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung vergleichen.


    Doch - ich kann und habe es extra mit diesem Beispiel gemacht.


    Denn es gibt keine Schnittstelle, die die Schwere anzeigt, wo sie beginnt oder endet. Wo fängt denn schwer an ?


    Alles subjektiv und aus dem Blickwinkel des Nicht-Behinderten und eben nicht aus Sicht des Behinderten.




    Diese Sehweise des Nichtbehinderten berechtigt eben nicht, dem Schwerstbehinderten sein Recht auf Leben und persönliches Lebensglück zu verweigern.

    Ich denke, eines muss ganz klar sein und dies ist zu trennen:


    • Diese Menschen sind nicht krank - sondern behindert, beeinträchtigt.

    • Sie können genauso wie wir krank werden: Schnupfen, Husten, Asthma, etc.


    Ich bin z.B. als Brillenträger und mit Hörgerät schon mindestens 2 x beeinträchtigt. Die Brille und das Hörgerät mindert meine Beeinträchtigung und ich könnte z.B. Pilot nicht werden. Dennoch möchte ich am Leben der Gesellschaft so weit wie möglich teilnehmen können.


    Integration und Inklusion sollen und müssen die Teilnehme dieser Menschen am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Art der Beeinträchtigung darf keine Rolle spielen.


    Hierzu sind wir verpflichtet und zwar unabhängig vom Zeiteintritt der Beeinträchtigung !



    Und eben dieses Recht steht den beeinträchtigten Menschen in vollem Umfange zu.


    Sie haben ebenfalls ein Recht auf ihr Leben und ihr persönliches Lebensglück !


    Wir haben nicht das Recht, ihnen das zu verweigern.

    Das mag sein, aber jetzt hast du die Verantwortung abgegeben. Als Vater oder Mutter eines behinderten
    Kindes könntest du das nicht.


    Mutter und Vater sind bereits lange tot. Neben dem Wohnheim teilen meine Schwägerin mit ihrem Lebenspartner sowie meine Frau und ich die Verantwortung bis zu dessen Lebensende.


    Von Verantwortung abgegeben - also keine Spur !

    Beruflich damit beschäftigt zu sein, ist wieder eine andere Sache.


    Wohn - und Lebensgemeinschaft rund um die Uhr ist sehr privat !


    Zusätzlich habe ich einen Schwager mit Down-Syndrom, der auch nach dem Tode seiner Eltern immer wieder bei mir in meiner passiven Altersteil ist und Wochenenden und Wochen verbringt.

    Wird das Kind gefragt ob es mit schweren Mängeln leben möchte, sein Leben im Rollstuhl verbringen möchte? Immer auf die Hilfe anderer angewiesen.


    Eben, das ist beim Kinde in dem Stadium nicht möglich. Wohl aber beim Erwachsenen, der z.B. plötzlich auf den Rollstuhl und anderen beeinträchtigten Gegebenheiten leben muss.


    Wer die Freude der Lebensbejahung der Behinderten und deren Glück aus deren Sicht (nicht aus unserer Sicht) erlebt hat, der kann nur JA auch zu deren Leben sagen.


    Wir haben nicht das Recht, ihnen ihr Lebensglück zu versagen.

    Nein - selbstverständlich nein


    • nur weil ein erhöhtes Risiko für ein Kind mit Down-Syndrom besteht.
    • nur weil sie älter als 35 Jahre ist
    • nur wegen wegen eines auffälligen Ultraschallbefunds
    • nur wegen verdächtiger Laborwerte.
    • nur weil sie bereits (eine) Fehlgeburten) erlitten hatte
    • nur weil sie eine Schwangerschaft mit Down-Syndrom hatte

    soll ein Kind nicht Leben dürfen?


    Es geht doch nicht um Leid, was einem erspart wird im späteren Leben (Krankenkassen, Behörden usw.), es geht um Leben von Menschen, wie unterschiedlich sie auch sein mögen. Und für diese Leben lohnt es sich immer zu kämpfen, und zwar viel mehr als um andere Sachen, um die in der heutigen Zeit gekämpft wird.


    Wer kennt nicht das herzliche Lachen von Down-Syndrom-Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen, auch das Verliebt sein dieser Menschen, die zu Gräueltaten der anderen Menschen erst gar nicht fähig sind.




    • Wollen wir nur noch gesunde Kinder? Wer soll leben? Wer darf nicht (mehr) und muss sterben?
    • Wie wird aussortiert in Zukunft? Nur noch blonde und blauäugige Kinder?
    • Nähern wir uns den Gedanken, die im 3.Reich durchgesetzt wurden (Euthanasie)?
    • Müssen evtl. später Menschen sterben, weil sie für die Gesellschaft nutzlos werden oder wir entscheiden, es lohnt nicht mehr, um für sie zu kämpfen?

    Das wäre doch nur eineVorverlegung des Zeitpunktes für solche Entscheidungen.


    Nein, dieses Recht steht uns nicht zu.


    Ich habe auch im Rahmen der Jugendhilfe ein Vierteljahrhundert (25 Jahre) mit Kindern und Jugendlichen eine Wohn- und Lebensgemeinschaft praktiziert, wo auch Down-Syndrom und innerhalb der 25 Jahre auch ein Mädel mit Prader-Willi-Syndrom 12 Jahre lang Teil unserer Gemeinschaft war.


    Es war nicht immer leicht, doch die anderen Jugendhilfekinder - sie haben mitgezogen. Das zu erleben, das war wirklich schön und lebensbejahend. Ich möchte diese Zeit niemals missen.


    Nein, wir haben nicht das Recht über Leben und Tod zu bestimmen, weder über das Strafmaß "Todesstrafe" (ein Fehlurteil ist eines zu viel) noch über die Option, glückliches Leben eines beginnenden menschlichen Lebens zu verhindern.