sind wir nicht alle (schon mal) Dummschwätzer?????
Also ich wollte ja mal wissen, ob es eine Beileidigung ist, wenn man jemanden als "Dummschwätzer" bezeichnet und habe mal etwas gegooglet und dies gefunden.
Die höchste Instanz im Lande hat entschieden: Die Bezeichnung "Dummschwätzer" muss nicht immer beleidigend sein. Sie kann auch unter die Meinungsfreiheit fallen.
Über Meinung lässt sich streiten. Was für den einen zum Verständnis von Freiheit gehört, da hört bei dem anderen die Freiheit auf.
So ähnlich dürfte es auch dem Polizisten ergangen sein, als Dieter Bohlen ihn geduzt hat. Der Normalbürger müsste Strafe zahlen. Der Pop-Produzent indes ist so ans Duzen gewöhnt, dass das zu seinen normalen Umgangsformen gehört, urteilte das Hamburger Landgericht vor gut zwei Jahren.
Nun hat in Sachen Beleidigung das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen: Demnach muss das Schimpfwort "Dummschwätzer" nicht unbedingt eine strafbare Beleidigung sein.
Je nach Zusammenhang der Äußerung, könne es sich noch um eine freie Meinungsäußerung handeln, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Hintergrund war ein Streit im Dortmunder Stadtrat über die Integrationspolitik.
Im Laufe der hitzigen Debatte beklagte ein Mitglied des Stadtparlaments die Zustände in einem Dortmunder Stadtviertel und stellte fest, dass zu seiner Schulzeit die dortigen Verhältnisse besser waren.
Darauf meldete ein Stadtrat aus dem entgegengesetzten politischen Lager Zweifel an, dass der Vorredner auf einer Schule war. Genau soll der Stadtrat gesagt haben: "Der B. War auf einer Schule? Das kann ich gar nicht glauben." Der so Angegriffene konterte wiederum mit dem Wort "Dummschwätzer".
900 Euro wegen Beleidigung sollte ihn das Schimpfwort nach einer Entscheidung des Amtsgerichts kosten. Aber die hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde hatte nun Erfolg.
Eine Kammer des Ersten Senats entschied, dass der Begriff "Dummschwätzer" nicht automatisch ehrverletzend sei. Sondern er könnte als "sprachlich pointierte Bewertung" auch der Auseinandersetzung in der Sache dienen. Damit werde er vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, entschieden sie.
Anders läge der Fall, wenn die Ratsmitglieder einander mit besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern etwa aus der Fäkalsprache attackiert hätten. Solche Ausdrücke seien stets als persönlich diffamierende Schmähung einzuordnen.
Somit muss bei "Dummschwätzer" eine Abwägung im Einzelfall stattfinden. Der Kontext, in dem die Äußerung fiel, sei von den Gerichten ungenügend berücksichtigt worden. So sei zu prüfen, ob nach dem vorangegangenen Wortwechsel das Wort "Dummschwätzer" vom Recht auf den verbalen Gegenschlag gedeckt war. Das Amtsgericht Dortmund muss nun erneut über die Beleidigungsvorwürfe im dortigen Stadtrat entscheiden.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de