Vermieterin will Fakten schaffen
Raucher Friedhelm Adolfs droht doch die Räumung
11.03.2015, 17:23 Uhr | dpa
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Raucher Friedhelm Adolfs am 18. Februar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Jetzt droht ihm trotz eines Teilerfolgs die Zwangsräumung. (Quelle: dpa)
Deutschlands zweitbekanntestem Raucher nach Altkanzler Helmut Schmidt droht nun doch relativ kurzfristig der Rauswurf aus seiner Düsseldorfer Wohnung. Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vor drei Wochen entschieden, dass der Prozess um die fristlose Kündigung wegen vermeintlicher Rauchbelästigung der Nachbarn neu aufgerollt werden muss. Ein Gerichtsvollzieher hat dem 74-Jährigen zwischenzeitlich jedoch die Zwangsräumung für den 24. März angekündigt.
Adolfs Anwalt hat daraufhin zwar beantragt, das Vorhaben auszusetzen. Das Amtsgericht Düsseldorf habe den Antrag aber am Mittwoch zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Amtsgericht sei gar nicht zuständig. Außerdem habe der Anwalt keine Einwendungen gegen die Zwangsräumung vorgetragen, über die das Gericht befinden könnte (Az.: 51 Z 173/15).
Anwalt ist entsetzt
Adolfs' Anwalt Martin Lauppe-Assmann bestätigte, dass ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung vollstrecken will. Dieser berufe sich dabei auf das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts. Der Anwalt wertete dies als "regelrecht unverschämt": "Ich halte diese Rechtsansicht für falsch." Was die Gegenseite nun mache, sei "eine klare Verhöhnung des Rechtsstaats und eine unverschämte Missachtung des Bundesgerichtshofs".
Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht war Adolfs bereits 2013 unterlegen, vor dem Landgericht Düsseldorf dann noch einmal im Juni 2014. Die Bundesrichter hoben am 18. Februar das Urteil des Landgerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung an das Gericht zurück. Adolfs' Vermieterin hatte dem Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn aus dem Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe. Adolfs argumentierte, er rauche nur 15 Zigaretten am Tag.
Pflichtverstoß oder nicht?
Adolfs wohnt seit 40 Jahren in der Wohnung. Das Landgericht hatte das Verhalten des Rauchers als "schwerwiegenden Pflichtverstoß" gewertet. Die BGH-Richter erklärten dagegen, sie hätten "gewisse praktische Schwierigkeiten" bei der Vorstellung, dass von einer Wohnung in den Hausflur dringender Zigarettenrauch so stinken könne, dass dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört werde.
Quelle: http://www.t-online.de/wirtsch…ng-trotz-bgh-erfolgs.html