Beiträge von Hippie

    Hier muss ich berichtigen:

    Gramit polterte damals, das keine Austauschgruppe mehr nach Frankreich fährt, weil ein paar Deppen in Frankreich geklaut hatten.

    Aber mein Bruder war doch mit einer Gruppe in Frankreich--hat er gestern am Telef. erzählt.

    Also noch mal wie es war:

    Die erste Gruppe vom Tempelhof fuhr im Jahr 1965 nach Frankreich.

    1967 im Frühsommer kam die Austauschgruppe aus Frankreich auf den Th.

    Ich war ja in dieser Zeit immer am Wochenende auf dem Th. ( Zusammen mit Karl-Heinz Sch. --auch in meiner 10er -Gruppe gewesen).

    Als die Franzosen da waren ( Ca. 3 Wochen ), hatten Karl-Heinz und ich Urlaub, den wir natürlich auf dem Th. verbrachten.

    Damit die Franzosen gut untergebracht waren, musste die Gruppe von meinem Bruder ihre Wohnung räumen und es wurde für sie ( und für Karl-Heinz und mich ) ein großes Ami-Armee-Zelt aufgebaut, in dem wir dann die 3 Woche hausten.

    Nach dem die Franzosen weg waren, fuhr dann mein Bruder mit anderen Jungen nach Frankreich...

    So haben wir es gestern am Telef. auseinander klamüsert.

    Die Bungalows gebaut und wieder abgerissen


    Ich habe gestern mit meinem Bruder telef. und wegen den Bungalows gefragt.

    Im April 66 wurde ich aus dem Heim entlassen, war dann bis September in meiner Lehrstelle in Esslingen. Ab September setzte ich dann meine

    Lehre in Wildenstein fort und war ab diesem Zeitpunkt jedes Wochenende auf dem Th. Ich kann mich nicht an die Bungalows erinnern.

    In der Zeit, in der ich in Esslingen war, muss man sie gebaut und dann wieder nach kurzer Zeit abgerissen haben.

    Warum sie abgerissen wurden: Mein Bruder meint, das der Tempelhof die B. geschenkt bekam und totaler Schrott waren. Fertigbauweise...durchs Dach regnete es ständig...die Zimmer waren viel zu klein. Unmöglich, eine Gruppe da unterzubringen. Wurde versucht ( Gruppe Müller )....aber es ging beim besten Willen nicht.--Ich weiß nicht, wo man die Gruppe dann hinsteckte.Vielleicht wieder in's Schulgebäude.

    Der Runde Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren (Abkürzung RTH) wurde von der deutschen Bundesregierung mit Beschluss[1] vom 26. November 2008 des Deutschen Bundestages eingerichtet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Runder_Ti…und_60er_Jahren

    Man wusste doch dann alles....

    Von diesen perversen Kinderquälern und Kinderschändern kam keiner vor Gericht.

    Als ich vor Jahren zweimal oben in Freistatt war, standen die ehemaligen Diakone selbstgefällig vor ihren Häusern.

    Meine *Begleiterin* fragte mich, warum ich diese Arschlöcher nicht grüßen würde..sie fragt mich!--wo sie selber im Heim war und Schlimmes erlebt hatte. Das konnte ich nicht verstehen. Sie selbst hatte mir Bücher gegeben, in denen ich sehr viel über die Einrichtungen in Freisttatt lesen konnte..

    Schlimm die Vorstellung, das die alten Säcke wahrscheinlich glaubten, sie hätten alles richtig gemacht.

    Alles ein rießengroßer Scheißhaufen.....:1:

    .

    Herr Bär und der Kartoffelkeller

    Ihr kennt bestimmt noch die Frau und den Herrn Bär, die haben damals die Küche betrieben.Waren beide ziemlich kräftig gebaut, wie es sich für gute Köche gehört. (Ein Lob an dieser Stelle, das Essen war wirklich gut ! )

    Also, denen gingen unter Anderem 2 nette Lehrmädchen zur Hand ( Helga ). Unter dem Wichernsaal war der Kartoffelkeller welcher über eine Außentreppe zugänglich war. Wenn die Mädels Kartoffeln holen mußten und wir gerade Pause hatten, sind wir da gerne mal hin und haben mit denen ...ja,also.. nichts Schlimmes, aber doch ganz nette Dinge gemacht. Einmal kam der Herr Bär bei einer solchen Gelegenheit nachsehen wo die Beiden abgeblieben sind. Man hörte ihn schweren Schrittes die Treppe herabkommen. Ich habe mich hinter der Tür versteckt (ging damals noch, da war ich recht mager) und der Joachim wollte durch eines der recht schmalen Kellerfenster entkommen. Als der Herr Bär an mir vorbei war bin ich wie der Blitz raus. Der Joachim hatte Pech. Er steckte im Fenster fest. Den Arsch in der richtigen Höhe um mit Herrn Bärs mächtigen Pranken eine tüchtige Portion Prügel zu beziehen. Ich habe mir das von außen angesehen, wie er da so jämmerlich feststeckte und es laute Klatschgeräusche gab. Sei mir nicht böse Joachim, falls Du das liest, aber ich fand es sehr lustig. Beim Zimmermann haben wir dann beide noch mal eine mittlere Abreibung erhalten weil wir zu spät aus der Pause kamen. Alles in allem war's aber ein schöner Tag.

    ©Lexa


    Vorne der Anbau mit Außentreppe--der Wichernsaal...

    Impressum
    Abschlussbericht des Runden Tisches
    „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“
    Eigenverlag und Vertrieb:
    Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

    Hier kann man viel nachlesen:

    https://www.agj.de/fileadmin/files/publikationen/RTH_Abschlussbericht.pdf

    Zitat

    18
    Kollektivstrafen
    Als Kollektivstrafen sind solche Strafen zu bezeichnen, bei
    denen für das vermeintliche Vergehen eines Einzelnen die
    gesamte Gruppe bestraft wurde oder die Gruppe eingesetzt
    wurde, ein Vergehen zu ahnden. Kollektivstrafen hatten in der
    Heimerziehung die Absicht, den Einzelnen durch einen entste-
    henden Gruppendruck zu disziplinieren. Dabei kam es zu hef-
    tigen Übergriffen auf einzelne Jugendliche, die der Gruppe
    und ihren gewalttätigen und demütigenden Angriffen schutz-
    los ausgeliefert waren. Im Fachdiskurs der Heimerziehung be-
    stand Einigkeit darüber, dass Kollektivstrafen fachlich nicht
    angemessen seien und unterbleiben sollten:
    „Für die Berufspraxis folgert daraus, dass sich der Sinn der
    Strafe nur erfüllt, wenn sehr dosiert, sehr individuell und si-
    tuationsgebunden gestraft wird. Die Bedingungen in der Schule,
    im Kindergarten, im Hort und im Heim sind ganz andere als in
    der Familie. Hier wirkt sich positiv aus, was anderswo ganz
    vermieden werden muss, wie z. B. Körperstrafe, Isolierung. Be-
    stimmte Strafarten, wie z. B. Essensentzug können nicht ohne
    weiteres angewendet werden. Ehrenstrafen (Anprangerung)
    sollte es nicht geben. Auch mit Kollektivstrafen wird das We-
    sen der Erziehungsstrafe entstellt“ (Zorell 1963, S. 50, zit. n.
    Expertise zu Erziehungsvorstellungen, S. 27).
    Dies entspricht auch der rechtlichen Lage, bei der die Grenzen
    des Erziehungsrechts mit Blick auf das konkret betroffene Kind
    und nicht auf ein Kollektiv in den Blick genommen werden.
    Es existieren Berichte – auch von damaligen Erziehern –, dass
    Kollektivstrafen entgegen den fachlichen Forderungen gezielt
    zur Steuerung der Gruppe und einzelner Jugendlicher einge-
    setzt wurden. Man muss also auch in dieser Frage von einer
    Praxis ausgehen, die wider besseres Wissen Leid und Unrecht
    erzeugte und zuließ.
    Kontaktsperren und Briefzensur
    Kontaktsperren und Briefzensur wurden in vielen Heimen als
    Strafen, in anderen aber auch generell praktiziert und galten
    als selbstverständlicher Bestandteil des Erziehungsrechts. In
    den 50er und 60er Jahren gab es keine gesetzlichen Regelun-
    gen für die Durchführung und die Grenzen der Kontaktsperren.
    Es mussten aber nach den Regeln für das „besondere Gewalt-
    verhältnis“ zumindest die Verhältnismäßigkeit und der erzie-
    herische Zweck gewahrt werden. Dies gebietet z. B. der Schutz
    des Briefgeheimnisses aus Art. 10 GG.
    Auch wenn Kontaktsperren und Briefzensur nicht pauschal als
    Unrecht nach damaligen Rechtsmaßstäben bewertet werden
    können, müssen sie angesichts der oft rigorosen Praxis und
    ihrer massiven Auswirkungen sehr kritisch bewertet werden:
    Häufig wird berichtet, dass durch die Kontaktsperre jeglicher
    Kontakt zu Eltern und Verwandten über Monate hinweg un-
    terbunden wurde und schließlich ganz abbrach. Nicht selten
    wurden Geschwister, die im selben Heim lebten, systematisch
    voneinander ferngehalten. In diesen Fällen kennen die ehema-
    ligen Heimkinder bis heute ihre Familien nicht und hatten
    auch nie Gelegenheit, Kontakt zu ihnen aufzunehmen – insbe-
    sondere wenn nicht einmal der eigene Familienname bekannt
    war. Oft war es ihnen erst durch die jetzige Aufarbeitung und
    die Akteneinsicht möglich zu erfahren, dass es zahlreiche Kon-
    taktversuche vonseiten der Familie gab, die aber nicht zuge-
    lassen wurden. Die Option der Rückkehr in die Familie wurde
    durch die konsequenten Kontaktsperren oft von vornherein
    ausgeschlossen.
    Eine weitere Funktion insbesondere der Briefzensur bestand
    offenbar darin, Problemanzeigen und Beschwerden der Kinder
    und Jugendlichen nicht nach außen dringen zu lassen. Dies
    trug dazu bei, dass die Kinder und Jugendlichen dem Heim
    noch stärker ausgeliefert waren als ohnehin schon. Mit der
    Briefzensur wurde eine Beschwerde nach außen unmöglich
    gemacht. Wenn in diesen Fällen den Beschwerden nicht we-
    nigstens intern nachgegangen worden ist, um etwaige Miss-
    stände abzustellen, dann sind solche zurückgehaltenen Briefe
    als Indiz für Pflichtverletzungen gegenüber dem betroffenen
    Heimkind zu werten. Auch vor dem Hintergrund der damali-
    gen Zeit wird die Briefzensur nicht mit Gründen wie der Si-
    cherung des Anstalts- oder Erziehungszwecks begründbar
    sein. Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls eine pauschale
    Zensurpraxis als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu be-
    werten.
    1.2.2. Sexuelle Gewalt
    Bereits im Zwischenbericht des Runden Tisches wurde ausge-
    führt:
    „Berichtet werden sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt
    unterschiedlichster Formen und unterschiedlicher Dauer bis
    hin zu schwerer und sich jahrelang wiederholender Vergewal-
    tigung. Als Täter (überwiegend Männer) werden vor allem Er-
    zieher, Heimleiter und Geistliche, aber auch heimexterne Per-
    sonen wie Ärzte, Landwirte oder Personen in Privathaushalten,
    an die die Jugendlichen als Arbeitskräfte ‚ausgeliehen‘ wur-
    den, benannt.“ (Zwischenbericht, S. 12).

    Zitat Ende

    Verwahrlost und gefährdet - Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975

    Eine Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg. Einmal Heimkind – immer Heimkind? Diese Frage stellten sich Schätzungen zufolge bundesweit etwa 800.000 Menschen, die in den 1950er, 60er und 70er Jahren in Heimen aufgewachsen sind. In Baden-Württemberg existierten zwischen 1949 und 1975 über 600 Säuglings-, Kinder- und Jugendheime, darunter auch das Evangelische Kinder- und Jugendheim Tempelhof sowie das Kinderheim Mistlau. Neben Institutionen in staatlicher, kommunaler und kirchlicher Trägerschaft zählen hierzu auch zahlreiche private Klein- und Kleinstheime.........

    Quelle: https://www.stadtarchiv-crailsheim.de/bestaende-serv…und-gefaehrdet/


    Zum Ausstellungsplakat

    Das Karussell stand zu meiner Zeit ganz hinten im Eck. Rechts vom Hofeingang.

    Da hab ich mal vor der Charlotte angeben wollen. Immer schneller gedreht...und immer immer schneller--und dann bin ich vom Karussell geflogen.

    Heldenmütig bin ich in meine Gruppe gehumpelt--habe ausgesehen wie * Lazarus.*

    Linkes Fenster--da steht ein Junge, den Kopf leicht zur Seite geneigt--das ist Alexander K.

    Vor ihm sind seine Gruppenkameraden. Typisch Gruppe Müller!--Immer zusammen bleiben. Die Kinder der anderen Gruppen standen bunt gemischt da.

    Als das Bild gemacht wurde, war ich schon in der 10er-Gruppe.


    Wenn ich mich richtig erinnere, kam Alexander kurz nach mir in die Müllergruppe.

    Er bekam öfter mal Besuch. Sein Opa war es ( glaube ich ) der ihm einmal heimlich ein paar Zigarren zusteckte.

    Bei passender Gelegenheit ( Müllers waren nicht da ) gingen wir in den nahen Wald und *rauchten*...Jeder nahm mal ein paar Züge--worauf ich eilends ein Gebüsch aufsuchte. Zu spät---ich schlich mich hoch in die Gruppenräume, wusch mich und warf die vollgekackte Unterbuxe zum Fenster raus. Auf auf den Misthaufen des Nachbarbauern.

    Aber das nur nebenbei....

    Alexander war einer der Jungen, die regelmäßig ein Paket bekamen. Die Süßigkeiten wurden dann in eine Schublade gelegt ( Jeder von uns hatte eine ) und er durfte sich ab und an etwas davon nehmen. Streng achteten die Müllers darauf, das er nichts davon abgab.

    Eines Nachts schlich ich mit Alexander in den Tagesraum, in dem sich die Schubladen befanden. ( Habe ich ihn dazu überredet? Könnte sein...)

    Er öffnete die Schublade um an seine Schätze zu kommen---und hinter ihm öffnete sich die Tür zu Müllers Wohnung. Mich hat Müller nicht beachtet, aber Alexander sah am anderen Tag richtig scheiße aus. Er hatte vorher schon geschielt, aber nach der nächtlichen Aktion hatte sich sein Schielen richtig verstärkt---hatte ich den Eindruck.

    © Hippie