BGH-Urteil zum Raser-Prozess

  • Heute wird das Urteil im Raser-Prozess, wonach zwei Raser sich auf dem K´damm ein illegales Rennen lieferten und dabei ein unbeteiligter Rentner zu Tode kam, vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt. Beide Raser erhielten vom Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.

    Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit ziemlich viel Wind aufgewirbel, weil ein solches Urteil für ein Verkehrsdelikt wie dieses zuvor noch nicht verhängt wurde. Die Höchststrafe für derartige Delikte sind 5-Jahre Freiheitsentzug.

    Der BGH wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und - wenn alles mit rechten Dingen zugeht - dieses Urteil kappen und an das zuständige (oder an ein anderes) Landgericht zur Neuverhandlung zurückweisen. Den Grund hierfür sehe ich im Mangel des Mordmerkmals, welches in diesem Fall nicht gegeben erscheint.

    Letztlich werden die beiden "Verkehrskiller" für maximal (weil Höchststrafe) 5-Jahre verurteilt werden, mehr ist hier rechtlich (leider) nicht drin, da der Gesetzgeber für diese Delikte keine höheren Freiheitsstrafen vorsieht.

    Für mich ist dieses Thema ohnehin leidlich, da hier die allermeisten Verursacher von fahrlässig herbeigeführten tödlichen Verkehrsunfällen nicht mal einen Tag eine Zelle von innen sehen; eine Geldstrafe, ein bis zwei Jahre Führerscheinentzug und eine lumpige Bewährungsstrafe erhalten, und das für einen oder mehrere Tote, die sie zu verantworten haben.

    Zu den o.g. Raser-Fall dagegen kann ich das Urteil aus moralischen Gründen sehr begrüßen (solche Killer gehören für mind. 30-Jahre hinter Gitter), aber leider wird dieses Urteil aus sachlich-rechtlichen Gründen kein Bestand haben. Und sollte sich, wider Erwarten, der BGH sich dem LG-Urteil anlehnen, so wird sich dann, auf entsprechendem Antrag der Verteidigung, das Bundesverfassungsgericht der Sache annehmen (müssen)...


    Ich denke mal, dass am Ende die beiden Penner zu maximal 5-Jahren verurteilt werden, und bei guter Führung nach dreieinhalb Jahren wieder draußen sind. So läuft das nunmal...

    Ergänzung: inzwischen habe ich erfahren, dass es zum Thema illegale Fahrzeugrennen mit Todesfolge (fahrlässige Tötung) die ursprüngliche Höchststrafe von bis zu 5-Jahren Freiheitsstrafe 2017 vom Gesetzgeber auf die Höchststrafe von bis zu 10-Jahren geändert wurde. Insofern sind obengenannte Ausführungen in Bezug der zu erwartenden BGH-Entscheidungen (hier: Zeitstrafen durch Neuverhandlung) im entsprechenden Verhältnis zu sehen...

    Einmal editiert, zuletzt von konwendt.ck (2. Februar 2018 um 02:33)

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