Der Schadensfall

  • Als Schuldiger in Schadensfällen
    hat man den Zustand herzustellen,
    der als der wäre anzusehen,
    wenn, was geschehen, nicht geschehen.

    Ein Radfahrer, der es eilig hat,
    fährt durch die Straßen einer Stadt,
    er acht‘ des Weg’s nicht so genau
    und fährt darob an eine Frau,
    die in dem Zustand sich befindet,
    der Hoffnung auf ein Kind begründet.
    der Anprall und der jähe Schreck
    nahmen ihr die Hoffnung weg.

    Hat nun – so lautet meine Frage –
    der Radfahrer im Falle einer Klage
    als Schuldiger in Schadensfällen
    d e n Zustand wiederherzustellen?

    (Autor Unbekannt)

    Na was meint Ihr?.. :D

    "Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was Du verstehst!

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