Als Schuldiger in Schadensfällen
hat man den Zustand herzustellen,
der als der wäre anzusehen,
wenn, was geschehen, nicht geschehen.
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt durch die Straßen einer Stadt,
er acht‘ des Weg’s nicht so genau
und fährt darob an eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
der Anprall und der jähe Schreck
nahmen ihr die Hoffnung weg.
Hat nun – so lautet meine Frage –
der Radfahrer im Falle einer Klage
als Schuldiger in Schadensfällen
d e n Zustand wiederherzustellen?
(Autor Unbekannt)
Na was meint Ihr?..