... was denkt ihr?
Sofern seine Selbstanzeige für rechtsunwirksam erklärt werden würde,
käme hier nur eine Freiheitsstrafe in Betracht (zwischen 2½ und 3½ Jahren
Freiheitsentzug könnte ich mir dann vorstellen - unabhängig der ohnehin zu erwartenden
Geldstrafe). In diesem Fall würde dann die Verteidigung
sofort in Revision gehen...
Käme es dagegen zu einer Bewährungsstrafe, dann würde (und wird) der Staatsanwalt in Revision gehen...
Ich denke, egal wie das Urteil ausgeht, einer der Parteien wird Revision beatragen... (Ob es heute noch
ein Urteil gibt, bleibt für mich dahingestellt).
Im Falle einer Freiheitstrafe ohne Bewährung, wird U. Hoeneß früher oder später einfahren müssen,
wobei er den geschlossenen Vollzug de facto niemals von innen sehen würde. Er käme automatisch
in den offenen Vollzug, das heißt, er bekäme (nach kurzer Zeit) seine täglichen Ausgänge zugesprochen,
durch welche er dann seine „Firma“ und seine Geschäfte weiterhin realisieren kann...
Er würde quasi dort nur übernachten...
Nachdem er sich dort kaum eingewöhnt hätte, wäre er auch schon wieder entlassen, auf Bewährung, nach der
Halbstrafen-Regelung etc.
Wenn es so kömmt, wird es so sein... huhu
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